Arbeitsfassung für Foto-, Film- und Drohnenaufträge von Fotoschmiede-MCB.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Bedingungen gelten für vereinbarte Foto-, Film-, Drohnen- und Bearbeitungsleistungen. Individuelle Angebote und schriftliche Vereinbarungen gehen vor. Ein Auftrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch eine eindeutige Auftragsbestätigung zustande.
2. Leistungsumfang und gestalterischer Spielraum
Umfang, Termin, Einsatzdauer, Ausgabeformate und Lieferumfang ergeben sich aus dem Angebot. Fotoschmiede-MCB arbeitet im vereinbarten dokumentarischen und gestalterischen Stil. Eine vollständige Abbildung aller anwesenden Personen oder Situationen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig notwendige Informationen, Genehmigungen, Zugänge, Ansprechpartner und gegebenenfalls Einwilligungen abgebildeter Personen bereit. Bei Drohnenaufnahmen stehen Leistungen unter dem Vorbehalt der rechtlichen, sicherheitsbezogenen und wetterbedingten Durchführbarkeit.
4. Vergütung, Nebenkosten und Zahlung
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Reise-, Übernachtungs-, Genehmigungs-, Fremdleistungs- oder Materialkosten werden berechnet, soweit sie vereinbart oder zur Durchführung erforderlich waren. Rechnungen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Anwendung von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5. Terminverschiebung und Ausfall
Absagen und Verschiebungen können zu einem angemessenen Ausfallhonorar für reservierte Zeit, bereits erbrachte Arbeit und nicht stornierbare Kosten führen. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Angebot und dem Zeitpunkt der Absage. Bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Einschränkungen oder nicht vertretbaren Sicherheitsrisiken wird vorrangig ein Ersatztermin abgestimmt.
6. Auswahl, Bearbeitung und Lieferung
Die Auswahl und gestalterische Bearbeitung erfolgt durch Fotoschmiede-MCB, soweit keine abweichende Auswahl vereinbart wurde. Unbearbeitete Rohdateien sind nicht Bestandteil der Lieferung. Angegebene Bearbeitungszeiten sind Zielzeiten; bei Sportgalerien wird eine besonders zeitnahe Bereitstellung angestrebt, bei Hochzeiten regelmäßig eine höherwertige Ausarbeitung innerhalb des vereinbarten Zeitraums.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Nutzungsrechte werden ausschließlich im vereinbarten Umfang und grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt. Weitergabe, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung, Nutzung durch Dritte oder Verwendung für KI-Training sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich umfasst ist.
8. Veröffentlichung als Referenz
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen zu Eigenwerbung oder als Referenz erfolgt nur auf Grundlage einer Vereinbarung, Einwilligung oder sonstigen tragfähigen Rechtsgrundlage. Bei Hochzeiten und privaten Aufträgen wird dies gesondert abgestimmt.
9. Mängel und Haftung
Offensichtliche technische Mängel sollen zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Art der verletzten Vertragspflicht.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gesetzliche Verbraucherrechte und zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.